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Ein Fuhrpark besteht aus mindestens 6 motorgetriebenen Fahrzeugen. Hierunter sind PKW, Lieferwagen, LKW und Zugmaschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verstehen.Das bisherige fahrzeugbezogene individuelle SFR-System wird unabhängig von der Fahrzeugart durch einen für den gesamten Fuhrpark geltenden einheitlichen Beitragssatz in KH, KV, KT ersetzt. Dieser einheitliche Beitragssatz gilt auch für bisher nicht SFR-berechtigte Fahrzeuge, z. B. Arbeitsmaschinen, Anhänger usw., mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen. >>mehr<< |
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Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten.Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich. Wir halten ein breites Angebot für Sie bereit, was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt. Die klassische Transportversicherung unterscheidet "Schutzkriterien" wie Transportweg, versichertes Interesse und Versicherungsdauer. |






Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz u. a. für Hobby- und Berufsmusiker, Orchester, Ensembles, Musikschulen und Konservatorien an. Mit unserer Musikinstrumentenversicherung können Sie Ihr Instrument gegen nahezu alle Gefahren (All-Gefahren-Deckung) versichern. So sind beispielsweise Beschädigungen Ihres Instrumentes durch Brand, Blitzschlag, Explosion,Wasser oder elementare Ereignisse ebenso versichert wie Diebstahl, Raub oder Zerstörung. Versicherungsschutz besteht sogar bei einem Unfall des Transportmittels, im dem sich Ihr Instrument befindet. Selbst wenn Sie Ihr Instrument verleihen, ist es versichert.
Ein Fuhrpark besteht aus mindestens 6 motorgetriebenen Fahrzeugen. Hierunter sind PKW, Lieferwagen, LKW und Zugmaschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verstehen.
Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung) und Transportmittel (Kaskoversicherung) hinsichtlich der Gefahren auf den Transportwegen angeboten.